Rechtsanwältin Sabine Klein

Rechtsanwältin

Sabine Klein

Fachanwältin für Sozialrecht

Fachanwältin für Familienrecht

Geboren 1974 hat Frau Sabine Klein an der Universität des Saarlandes studiert. Seit dem Jahre 2004 ist sie in unserer Kanzlei beschäftigt. Im Jahre 2008 wurde ihr der Fachanwaltstitel für "Sozialrecht" und im Jahre 2009 für "Familienrecht" verliehen.

Auf dem Gebiet des Familienrechts steht sie Ihnen in allen Phasen von der Trennung an über die Vermögensauseinandersetzung, bis hin zu Scheidungs-, Unterhalts-, Aufenthaltsbestimmungs-, Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zur Seite. Im beratenden Bereich erstellt sie mit Ihnen vertragliche Ehe-, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, auch in Zusammenarbeit mit Notaren.

Das weite Feld des Sozialrechts umfasst die Tätigkeiten in Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren gegenüber Behörden, die Vertretung in allen sozialgerichtlichen Verfahren auf den Gebieten des Schwerbehinderten-, Renten-, Berufsgenossenschafts- (Arbeits-/Wegeunfall), Krankenkassen- , Kindergeld-, SGB II (Hartz IV)-, Pflege- und Sozialhilferechts.

Auch für die Fachgebiete des privaten und gewerblichen Mietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts ist sie ihre Ansprechpartnerin. Hier wird sie im nächsten Jahr ihren dritten Fachanwaltstitel erwerben.


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Rechtsanwältin Klein

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