23.12.2011

Rechtsanwalt Patrick Barth(von Rechtsanwalt Patrick Barth) In den kommenden Monaten wird es wetterbedingt vermehrt zu Verkehrsunfällen kommen. Wenn es Sie erwischt, sollten Sie nicht selbst mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung korrespondieren! Schalten Sie einen Anwalt ein. Die Erfahrung zeigt, dass sonst Schadenspositionen von Versicherungen rigoros gekürzt werden.

Ihre Vorteile im Überblick:

1. Die Schadenabwicklung erfolgt bequem und unkompliziert. Ein Termin beim Anwalt ist nicht unbedingt notwendig.

2. Durch die hohe Fachkompetenz in der Unfallregulierung und enge Zusammenarbeit mit Ihrem Autohaus erfolgt eine vollständige Bezahlung des Schadens. Kürzungen werden vermieden!

3. Das Autohaus, der Sachverständige und der Rechtsanwalt bilden ein eingespieltes Team. Über „kurze Wege“ erfolgt eine schnelle Regulierung. Regelmäßig erfolgt eine Zahlung der gegnerischen Haftpflichtversicherung vor Reparaturbeginn, so dass Ihr finanzielles Risiko verringert wird.

4. Seltene Positionen, etwa Wertminderung, Schmerzensgeld oder Haushaltsführungsschaden werden vollständig reguliert.

5. Der Geldtransfer erfolgt direkt mit dem Autohaus. Sie müssen sich um die Finanzierung/Vorfinanzierung etwaiger Reparaturkosten nicht kümmern.

6. Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsanwalts werden im Falle der Verursachung des Unfalls durch den Gegner von dessen Versicherung übernommen. Die Unfallregulierung durch den Anwalt ist dann für Sie absolut kostenlos!

Bei einem Unfall wenden Sie sich also schnellstmöglich an Rechtsanwalt Patrick Barth.



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